Verpackung für Güter mit einer Beilage
2001
Fur den Hin- und gegebenenfalls Rucktransport einer bestellten Ware (4) und
einer fakultativen Beilage (18) ist eine Verpackung vorgesehen, in der das primare
Verpackungsgut stets beschadigungsfrei transportabel ist, gleichgultig,
ob die Verpackung eine Beilage enthalt oder diese entfernt wurde. Dazu sind
an der Verpackung das Verpackungsgut einhullende, Z-formige Flugellaschen (5)
vorgesehen, die einen Packraum formen. Zwichen dem Packraum und den
Deck- und Seitenlaschen (13,14) ist ein Restvolumen (17) fur die
Beilage (18) abgetrennt.
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