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Kündigung und Abmahnung

2010 
Elementar fur eine Tatigkeit als Fuhrungskraft sind Kenntnisse im Arbeitsrecht . Im Folgenden werden nach einem kurzen Uberblick uber sonstige Beendigungstatbestande die Voraussetzungen wirksamer Kundigungen (ordentlich und auserordentlich) und im Rahmen dessen von Abmahnungen dargestellt und erlautert. In der Praxis einer Fuhrungskraft lasst sich die Anwendung der Instrumente Abmahnung und Kundigung trotz vorgehend geschilderter Moglichkeiten der Konfliktbearbeitung ( 7 Kap. 9 ) im Vorfeld nicht vermeiden oder gar ausschliesen. Nicht zuletzt hat diese Thematik vor dem Hintergrund eines sich verscharfenden Wettbewerbs auch enorme wirtschaftliche Bedeutung. Dabei sind die Anforderungen an die Wirksamkeit einer Abmahnung und arbeitgeberseitigen Kundigung als nicht gering anzusehen. Da die Nichteinhaltung der zwingenden Voraussetzungen uberwiegend zur Unwirksamkeit einer ausgesprochenen Abmahnung und Kundigung fuhrt, ist genaue Kenntnis und penible Einhaltung der Vorschriften erforderlich.
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