Verrechnung einer Beitragsforderung eines Unfallversicherungsträgers mit einer Altersrente auch nach erteilter Restschuldbefreiung möglich
2018
Eine zu Beginn des Insolvenzverfahrens bestehende Auf-/Verrechnungslage besteht auch nach dessen Eroffnung gemas § 94 InsO fort und eroffnet eine Auf-/Verrechnung in den unpfandbaren Teil einer Sozialleistung selbst noch nach Erteilung der Restschuldbefreiung.
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