Erlöszuordnung von Zusatzentgelten in der Intensivmedizin

2009 
In der Patientenversorgung sind oftmals mehrere Fachabteilungen an der Behandlung eines Falls beteiligt. Bedingt durch diese gemeinsame Tatigkeit verschiedener Abteilungen und durch krankenhausinterne Verlegungen mussen mehrere Abteilungen an den „Diagnosis-related-group“- (DRG-)Erlosen eines Falles partizipieren, um ihre Kosten zu decken. Besonders Intensivstationen, die als eigene Fachabteilung gefuhrt werden, haben einen hohen Anteil an intern zuverlegten Patienten, die vor Fallabschluss wieder in ihre Ursprungsklinik zuruckverlegt werden. Fur die DRG-Fallerlose sind bereits mehrere Modelle des moglichen Erlos-Splittings vorgestellt worden. Bezuglich der Zusatzentgelte (ZE) gibt es in der wissenschaftlichen Literatur keine Arbeiten, in denen verschiedene Methoden der ZE-Verteilung analysiert werden. Mehrzeitig erbrachte oder mengengeclusterte ZE-fahige Leistungen sind in der Regel nur schwer eindeutig zuzuordnen. Oft werden die ZE pragmatisch den entlassenden Fachabteilungen zugeschlagen; dies konnte besonders fur die Intensivmedizin mit einem hohen Anteil an ZE-auslosenden Medikamenten und Verfahren ein erhebliches okonomisches Risiko bedeuten. In dieser Arbeit wurden mehrzeitig erbrachte oder mengengeclusterte ZE-relevante Leistungen von Patienten untersucht, die im Jahr 2007 jeweils auf einer von zwei anasthesiologisch gefuhrten Intensivstationen einer Universitatsklinik behandelt worden waren und fur die ein ZE abgerechnet worden ist. In insgesamt 385 Fallen konnten so insgesamt 691 ZE ausgewertet werden. Es wurden drei Moglichkeiten der ZE-Zuordnung hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen fur die Intensivstationen uberpruft: die Zuordnung nach entlassender Fachabteilung, eine Aufteilung nach Liegedauern und eine Aufteilung nach den Anteilen an dokumentierten Mengen bzw. Zeiten der ZE-Leistung. Es zeigte sich, dass die ZE-Erlose einen erheblichen Erlosanteil darstellten und bei den erstgenannten Verfahren den untersuchten Intensivstationen 20% weniger ZE-Erlose gutgeschrieben worden waren als bei der Methode des verursachungsgerechten Mengensplits, die am ehesten die tatsachliche Kostenbelastung abbilden durfte.
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