Jugendstrafvollzugsgesetzgebung in Deutschland – Anmerkungen und Reminiszenzen zur juristischen Bearbeitung eines erziehungswissenschaftlichen Feldes
2021
Meine erste intensivere Bekanntschaft mit Philipp Walkenhorst hatte ich, als wir beide in eine vom Bundesjustizministerium Anfang der 2000er Jahre eingesetzte Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer gesetzlichen Regelung des Jugendstrafvollzugs in Deutschland berufen wurden. Schon lange vor dem Verdikt des BVerfG aus dem Jahr 2006, das die damalige Regelung der §§ 91, 92 JGG i. V. m. bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften (VVJuG) als verfassungsrechtlich ungenugend einstufte, war eigentlich allen Beteiligten klar, dass es einer detaillierten gesetzlichen Grundlage fur die Einschrankung von Grundrechten auch fur den Jugendstrafvollzug bedurfte. Die Zusammenarbeit mit Philipp Walkenhorst war eine ungeheure Bereicherung fur mich, da ich wie die meisten Jugendstrafrechtler* innen den Erziehungsbegriff eher als „kriminalpolitischen Ablosungsbegriff“ verstand und die padagogischen Implikationen weitgehend vernachlassigte. Ihm ist es zu verdanken, dass wir im Referentenentwurf von 2002 und den anschliesenden Entwurfen von 2004 den Forderbegriff anstelle des belasteten Erziehungsbegriffs verwendeten.
- Correction
- Source
- Cite
- Save
- Machine Reading By IdeaReader
0
References
0
Citations
NaN
KQI