Sterbefälle Münchner Altenheimbewohner und betagter Allgemeinbevölkerung – ein Vergleich ausgestellter Todesbescheinigungen

2020 
In Deutschland ist der demografische Wandel angekommen ,jeder funfte Burger ist alter als 66 Jahre. Der weitere Anstieg der Anzahl Hochbetagter und Pflegebedurftiger in der Bevolkerung ist unstrittig. Eine unzureichende Qualitat der arztlichen Leichenschau und fehlerhafte Ausfertigungen der Todesbescheinigungen werden seit vielen Jahren wiederholt konstatiert. Eingeschlossen wurden die Todesbescheinigungen aller Munchner Sterbefalle der Jahre 2013 und 2014. Es erfolgte eine nach Schlussel standardisierte, anonymisierte Dateneingabe in Excel (Microsoft Office 2011). Zielkollektiv (ZK = verstorbene Bewohner stationarer Pflegeeinrichtungen) und Kontrollkollektiv (KK = kein Pflegeheimbewohner, Sterbealter mehr als 75 Jahre) wurden deskriptiv mit SPSS (IBM, Version 23) ausgewertet. Im Studienzeitraum verstarben 4740 Altenheimbewohner und 11.929 Personen mit einem Alter von mehr als 75 Jahren. Das durchschnittliche Sterbealter des ZK betrug 85 Jahre, des KK 84 Jahre. Weiblich waren 69 % des ZK und 53 % des KK . Beim ZK verstarben 75 % in der Pflegeeinrichtung, beim KK 68 % im Krankenhaus. Die attestierten Todesarten verteilten sich bei ZK und KK unterschiedlich: naturlich 96 % vs. 85 %, ungeklart 3 % vs. 11 %, nichtnaturlich 1 % vs. 3 %. Beim ZK wurden als dem Versterben zugrunde liegende Grunderkrankungen am haufigsten attestiert: Krankheiten des Kreislaufsystems (46 %) und Krankheiten des Nervensystems (11 %), beim KK Krankheiten des Kreislaufsystems (34 %) und bosartige Neubildungen (21,5 %). Leichenschauende Arzte strebten im ZK bei 3 % eine Obduktion an, im KK bei 13 %. Tatsachlich obduziert wurden 1 % des ZK und 6 % des KK. Die Studie ermoglichte in beiden Kollektiven die erstmalige Beantwortung wichtiger Fragen zu Sterbealter und -orten, Todesart und -ursache sowie zur Obduktionshaufigkeit. Es konnte gezeigt werden, dass sich beide Kollektive in allen untersuchten Fragestellungen statistisch signifikant voneinander unterscheiden. Ebenso gelang der Nachweis, dass die Todesursachen das Zielkollektivs von der amtlichen Todesursachenstatistik abweichen. Es ergaben sich Hinweise auf eine schlechte Qualitat der Leichenschau: Das betraf insbesondere niedergelassene Arzte, die bei nahezu allen in ihrer Einrichtung verstorbenen Altenheimbewohnern eine naturliche Todesart bescheinigten und gleichzeitig bei knapp 20 % als unmittelbare Todesursache eine ungenau bezeichnete bzw. ungeklarte angaben.
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