Wir produzieren Sicherheit und ernten Streß
2000
Die AOK Bayern — Die Gesundheitskasse hat ab 1996 die bisherigen, regionalen Aktivitaten der „Betriebliclien Gesundheitsforderung“ gebundelt und zu einem flachendeckenden Angebot auf der Grundlage der ab 1997 geltenden neuen Rechtslage (§ 20 SGB V) weiterentwickelt. Gemas den gesetzlichen Vorgaben — Gewinnen von Erkenntnissen zur Verhutung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren in Kooperation mit den Unfallversicherungstragern — ist der Kern der Aktivitaten die Analyse der konkreten Zusammenhange von Arbeitsbedingungen und Gesundheitssituation der Beschaftigten und die Unterstutzung des Unternehmens bei der Entwicklung von Verbesserungsvorschlagen. Die Umsetzung der auf dieser Basis entwickelten Losungsund Veranderungsvorschlage dagegen liegt in der Verantwortung des Unternehmens und wird ausschlieslich beratend begleitet. Diese Aufgabenstellung kann als Unternehmensberatung in Sachen Gesundheit bezeichnet werden. Der AOK-Service Gesunde Unternehmen dient sowohl den Interessen der Beschaftigten nach Erhalt der Gesundheit und mehr Arbeitszufriedenheit als auch den Unternehmensinteressen durch Reduktion von Fehlzeiten und verbesserte Rentabilitat.
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