Erhebung von Ansätzen guter Praxis zur Integration Suchtkranker ins Erwerbsleben nach dem SGB II

2019 
Ziel der Studie Es wurde untersucht, welcher Umsetzungsstand bei der Integration Suchtkranker ins Erwerbsleben im Rahmen des SGB II unter dem Blickwinkel guter Praxis im Jahr 2016 erreicht wurde und ob sich die Praxis der Jobcenter seit der ersten Studie zu diesem Thema im Jahr 2009 weiterentwickelt hat. Methode Im Zentrum stand eine bundesweite standardisierte Online-Befragung der Jobcenter, von denen sich 325 (80%) von insgesamt 408 beteiligten. Gegenstand der Befragung waren: die personelle Ausstattung der Jobcenter, suchtspezifische Schulung der Fachkrafte, Fachkonzeptentwicklung, Kooperation mit der Suchtberatung, Verfahren zum Erkennen von Suchtproblemen, Umgang mit Sanktionen, Netzwerke im regionalen sozialen Hilfesystem, Kooperation mit der Suchtrehabilitation, Masnahmen zur Gesundheitsforderung, Beschaftigungs- und Qualifizierungsmasnahmen und Integration der suchtkranken SGB II-Beziehenden in Arbeit. Ergebnisse Im Vergleich zu 2009 lassen sich 2016 teils deutliche, teils leichte Fortschritte in der Praxis der Jobcenter erkennen. So fiel auch die Einschatzung der Integrationschancen in den ersten Arbeitsmarkt durch die Jobcenter-Fachkrafte deutlich weniger pessimistisch aus. Keine Verbesserungen sind eingetreten u. a. beim Erkennen von Suchtproblemen und der Bearbeitung der Schnittstelle zur Suchtrehabilitation. In die lokalen sozialen Netzwerke sind die Jobcenter dagegen inzwischen gut eingebunden und kooperieren mit vielen externen Akteurinnen und Akteuren. Schlussfolgerungen Es besteht in vielerlei Hinsicht nach wie vor groser Handlungsbedarf.
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