Konzernrechnungslegung nach IFRS im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben

2019 
Unternehmenserwerbe fuhren haufig dazu, dass das erworbene Unternehmen in den Konzernabschluss des Erwerbers einzubeziehen ist. Damit besteht in den Folgeperioden nicht nur im Einzelabschluss des Erwerbers bei unzureichender Werthaltigkeit das Risiko einer auserplanmasigen Abschreibung auf den Beteiligungsbuchwert, sondern es werden ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung auch die Bilanzsumme, die Bilanzstruktur sowie die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns beeinflusst. Dies kann sich in einer erheblichen Veranderung der Erfolgskennziffern niederschlagen.
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