Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin zum Tragen von FFP- und chirurgischen Masken für die Bevölkerung

2021 
Am 19. 1. 2021 wurde in einer Initiative von Bund und Landern eine neue Verordnung zur Maskenpflicht erlassen. Diese Verordnung verpflichtet die Burger und Burgerinnen zum Tragen von medizinischen Masken in offentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschaften. Die Deutsche Gesellschaft fur Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) beschreibt in ihrer Stellungnahme hierzu die technischen Hintergrunde der verschiedenen medizinischen Masken und erlautert deren Funktionalitat anhand der zugehorigen Normen. Die DGP kommt zum Schluss, dass FFP-Masken der Norm EN 149 fur den Selbstschutz des Tragers konzipiert wurden und diesen auch sicherstellen, wenn die Maske ordnungsgemas getragen wird und dicht am Gesicht abschliest. Eine fehlerhafte Anwendung muss unbedingt vermieden werden. Chirurgische Masken der Norm EN 14683 wurden zum Fremdschutz vor Bakterien-tragenden Aerosolen konzipiert und haben bedingt durch ihre Bauart eine eher geringe Selbstschutzkomponente. Community-Masken unterliegen bisher keine offiziellen Norm. Community-Masken mit elektrostatischen Eigenschaften und hoher Filtrationsleistung konnten zukunftig eine wiederverwendbare Alternative darstellen. Patienten mit Herz und/oder Lungenerkrankungen benotigen je nach Schwere ihrer Erkrankung eine Belastungsuntersuchung mit Maske, um medizinische Risiken zu minimieren.
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