Sicherheitsbewertung von Lebensmitteln aus gentechnisch veränderten Pflanzen

2010 
Das Inverkehrbringen von gentechnisch veranderten Pflanzen und daraus gewonnenen Lebensmitteln unterliegt den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003. Danach ist von den Antragstellern eine Sicherheitsbewertung nach den auf international akzeptierten Empfehlungen beruhenden Leitlinien des Wissenschaftlichen Gremiums fur genetisch veranderte Organismen der Europaischen Behorde fur Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) durchzufuhren. Der vorliegende Beitrag gibt einen Uberblick uber die Rechtsgrundlagen sowie die Strategie und die wissenschaftlichen Kriterien der Sicherheitsbewertung, die grundsatzlich nach dem Konzept der substanziellen Aquivalenz in Relation zu einem nicht modifizierten konventionellen Vergleichspartner erfolgt. Dabei sind sowohl die gezielt herbeigefuhrte genetische Modifikation als auch eventuell auftretende unbeabsichtigte Veranderungen im Hinblick auf mogliche schadliche Wirkungen beim Verzehr der Produkte zu prufen. Alle bisher von der EFSA bewerteten gentechnisch veranderten Pflanzen und die aus diesen gewonnenen Lebensmittel wurden als ebenso sicher wie vergleichbare Erzeugnisse aus den entsprechenden konventionellen Pflanzen beurteilt.
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