Fehlende Rechtsschutzmöglichkeit im Amtshilfeverfahren unionsrechtswidrig

2020 
In den letzten Jahren ist eine rasante Entwicklung bei zwischenstaatlichen Amtshilfen in Abgabensachen zu beobachten. Jeder Informationsaustausch ist dabei zwangslaufig mit einem Rechtseingriff verbunden. Eine Rechtsschutzmoglichkeit ist nach derzeit geltender osterreichischer Rechtslage nicht vorgesehen. Der nachfolgende Beitrag befasst sich ua mit der Frage, ob dies angesichts der jungst ergangenen Schlussantrage der EuGH-Generalanwaltin in den verbundenen Rechtssachen C-245/19 und C-246/19 den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht.
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