Öffentliche Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

2021 
Als offentliche Trager der Jugendhilfe sind in der Bundesrepublik Deutschland die obersten Bundes- und Landesjugendbehorden, die Landesjugendamter und die ortlichen Jugendamter bestimmt. Fur die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) ubernehmen die ortlichen Jugendamter eine zentrale Funktion: In ihrer Verantwortung liegt es, das Leistungsspektrum fur das gesamte Arbeitsfeld zu planen und die Finanzierung fur alle freien und offentlichen Trager abzusichern. Zudem ubernehmen sie die fachliche Steuerung und gestalten die Qualitatsentwicklung. Gleichzeitig sind die offentlichen Trager – inklusive der kreisangehorigen Gemeinden – mit einem Anteil von ca. 50 % auch selbst Trager von Einrichtungen und Angeboten der OKJA. Die Ausgestaltung dieser unterschiedlichen Rollen bedeutet fur die ortlichen Trager einen herausfordernden Balanceakt, der nur durch Transparenz, Dialogorientierung und ausreichend Fachpersonal bewaltigt werden kann. Landesjugendamter diskutieren und koordinieren zusammen mit den Tragern den fachlichen Rahmen fur die OKJA. Die offentlichen Trager sollten gemas ihrer Bedeutung in den Strukturen der Interessensvertretung fur das Handlungsfeld angemessen berucksichtigt sein.
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