STAERKERE VERKNUEPFUNG VON OEPNV UND 'RUHENDEM VERKEHR'

1989 
OEPNV kann sich in Zukunft nicht mehr ausschliesslich auf die Bereitstellung von Linienleistungen beschraenken, sondern muss in der Lage sein, im Rahmen eines Gesamtverkehrskonzepts bei Integration des ruhenden Verkehrs die Benutzung oder ein 'Umsteigen' so angenehm wie moeglich zu machen. Miteinem in das innerstaedtische Verkehrskonzept integrierten und mit dem ruhenden Verkehr kooperierenden OEPNV ist es moeglich, neue Marktanteile zu gewinnen, dies insbesondere, wenn das Parkplatzangebot im Innenstadtbereich zurueckgeht, der Parksuchverkehr zunimmt und zeitabhaengige Parkgebuehren deutlich ueber den OEPNV-Fahrpreisen liegen. In diesen Faellen muss derOEPNV neben einem bedarfsgerechten Fahrplan zusaetzliche Anreize durch Ergaenzungsleistungen schaffen. Ergaenzungsleistungen koennen verkehrlicher(wie Gestaltung des P+R-Angebotes, Lage und Anzahl der Parkplaetze, Bewachung der Parkplaetze, Oeffentlichkeitsarbeit) und tariflicher Art (wie kombinierter Park-Fahrschein, Erstattungsregelungen mit dem Einzelhandel) sein; darueber hinaus sind auch besondere Serviceleistungen (wie Gepaeckaufbewahrung, Gepaeck-Zustell-Service) moeglich. Verschiedene Moeglichkeiten neuartiger Ergaenzungsleistungen werden in diesem Bericht dargestellt und in ihrer Effektivitaet im einzelnen bewertet. Grundlage fuer diese Untersuchungen war eine Umfrage bei 15 unterschiedlich strukturierten Verkehrsbetrieben; bei 9 Verkehrsbetrieben liegen schon einschlaegige Erfahrungen zurVerknuepfung von OEPNV und ruhendem Verkehr vor.
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