HAUFIGE UND SCHADENSTRACHTIGE BEHANDLUNGSFEHLER IN GEBURTSHILFE UND GYNAKOLOGIE

1999 
Der Behandlungsfehler ist immer noch das groste Haftungsrisiko in Geburtshilfe und Gynakologie. Die Kenntnis besonders schadenstrachtiger und haufiger Fehler kann dazu beitragen, ihr Auftreten zu vermindern. Nach der Definition des Begriffes „Behandlungsfehler“ wird die Rolle von Leitlinien und Standards kurz besprochen. Dann werden die Formen der Behandlungsfehler, Diagnosefehler, Therapiefehler, Ubernahmeverschulden und Beratungsfehler dargestellt und typische Fehler an klinischen bzw. Fallbeispielen erlautert. Besonders erwahnt und ebenfalls mit Fallbeispielen belegt wird der „grobe Behandlungsfehler“ mit der Folge der Beweislastumkehr. Es wird gezeigt, das das groste Risiko fur Haftungsschaden nach Behandlungsfehlern mit z. T. extrem hohen Schadenssummen die Geburtshilfe betrifft, in erster Linie als Folge von nicht oder zu spat durchgefuhrten Kaiserschnitten. Abschliesend werden Probleme der Kausalitat diskutiert, besonders im Hinblick auf die geanderte Gerichtspraxis, in Fallen von kindlichen Cerebralschaden regelmasig neuropadiatrische und neonatologische Gutachten einzuholen, die den Geburtshelfer be- oder entlasten konnen. Es wird auf die noch nicht hinreichend bekannte Tatsache hingewiesen, das auch die Nichterhebung zwingend gebotener Befunde – wie beim „groben Behandlungsfehler“– zur Umkehr der Beweislast fuhren kann.
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