Die Benutzung des an die « Communauté des marchands-épiciers et apothicaires de Paris » nach 1777 bewilligten Wappens . Der der « Communauté des épiciers et apothicaires de Paris » 1629 bewilligten Wappen wurde bis April 1777 den Diätmünzen aufgeprägt. Er wurde dann von den Apothekern aufgegeben welche die « Communauté » verliessen um ein « Collège de Pharmacie » zu bilden, wurde aber von den « Épiciers » beibehalten auf Diätstücke bis mindestens 1853, auf Medaillen von 1888 an und wurde über den Turen ihres Syndikatssitzes in Paris, 12 und 14 rue du Renard, ausgehauen.
Ein öfters schlecht gekannter Geschichtspunkt : die Apotheker 2. Klasse . Wenn auch das Gesetz vom 21. Germinal an XI wohl zwei Kategorien von Zivilapotheker schuf -die der ersten, welche auf dem gesammten Territorium praktizieren konnten, die der zweiten welche das nur prinzipiell in ihrem Examinierungsdepartement tun konnten -so sind die Benennungen « pharmacien de lre classe » und « pharmacien de 2e classe » erst durch das Dekret vom 22. August 1854 offiziell verankert worden. Die Vereinheitlichung wurde durch das Gesetz vom 19. April 1898 verwirklicht welches das Diplom der Apotheker 2. Klasse aufhob. Von 1803 bis 1898 gab es fast doppel soviel Apotheker 2. Klasse -sie waren 18 741 -als solche 1. Klasse.
Die Verdienstmedaillen der Pharmaziestudenten anlässlich der Preiswettbewerbe. 2. Teil : die Preise der Ecole de Pharmacie de Paris (1804-1841) . Schon 1804 übernahm die Ecole de Pharmacie de Paris die Tradition der Strebsamkeitspreise des Collège de Pharmacie indem sie das Prinzip einer Preisaussetzung in jedem Fach beihielt, so von nun an vier Wettbewerbe für die Chemie, die Pharmazie, die Botanik und die Naturgeschichte. Der erste Preis bestand immer aus einer Goldmedaille, der zweite aus einer Silbermedaille. Viele Gründe sprechen dafür dass die erste Médaille die Brenetmedaille war, geprägt zum Andenken an die Gründung der Pharmazieschulen. Die zweite, 1829 angenommen, mit dem Kopf des Hippokrates oder des Galenus, ist gut bekannt. Die Gründung der Ecole pratique 1831 und von zwei neuen Vorlesungen 1834 steigerten 1837 auf sieben die Zahl der durch Medaillen gekrönten Preiswettbewerbe.
Die Approbation der Apotheker in Frankreich von der Revolution bis zurAnwendung des Gesetzes vom 21 . germinal an XI (elftesJahrder Republik), 1 791-1813 . Von 1791 bis 1803 bestand eine gewisse Unordnung was die Ausübung des Apothekerberufes in Frankreich betrifft. Das Dekret vom 2. - 17. März 1791 hatte die Körperschaften aufgehoben, aber in Paris konnte sich das Collège de Pharmacie halten, laut Dekret vom 14.-17. April 1791 zu dessen Bewilligung es beitrug. Während dieser Zeit examinierte das Collège die Apotheker unter den alten Bedingungen. In Montpellier und Strasbourg, im Gegenteil, wurden die fruheren Gemeinschaften nicht wieder hergestellt ; einige vorläufige Bescheinigungen wurden von den « écoles de santé » ausgestellt welche Ende 1794 zur Rekrutierung der « Officiers de santé » (Aerzte, Chirurgen und Apotheker) gegrundet wurden und dann 1808 den medizinischen Fakultäten weichen mussten, nachdem sie ihre Rolle in der Ausbildung der militärischen « officiers de santé » aufgegeben hatten, indem diese letzteren ausschliesslich aus den 1793 organisierten « hôpitaux d'instruction » hervorkamen. Das Gesetz vom 21. germinal an XI (11. April 1803) schaffte für das erste Mal in ganz Frankreich gleiche Bedingungen für die Ausbildung und die Approbation der Apotheker, trotzdem zwei Kategorien derer erstellt wurden : die einen waren von den drei Schulen qualifiziert (insgesamt 501, von 1803 bis 1813 : 331 in Paris, 140 in Montpellier, 30 in Strasbourg), die anderen von den departementalen Prüfungskommissionen (während derselben Période mehr als 786, von 14 départements fehlen die Angaben). Das Germinalgesetz verlangte ebenfalls dass die Befugnisse zur Ausùbung des Apothekerberufes nachgeprùft werden sollten. Wàhrend in Paris diese Nachprüfung fast ohne Schwierigkeiten verblieb, war dies nicht der Fall in Montpellier, wo kein Collège die Aufsicht iiber die Ausùbung des Berufs hatte, noch in Strasbourg wo zahlreiche elsässische oder auswärtige Behörden die Befügnisse hatten, oder glaubten etwa so, zur Approbation der Apotheker zu schreiten.